- Freischurf
Freischurf (Freischürfen), im Bergrecht die Befugnis, in einem bestimmten Felde (Schürffeld) allein unter Ausschluß jedes Dritten nach Mineralien zu suchen.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Freischurf (Freischürfen), im Bergrecht die Befugnis, in einem bestimmten Felde (Schürffeld) allein unter Ausschluß jedes Dritten nach Mineralien zu suchen.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Berechtsame — Als Berechtsame (auch Abbaugerechtigkeit) bezeichnet man im Bergbau das Nutzungsrecht an bestimmten Grubenfeldern.[1] Der Begriff stammt aus dem alten Preußischen Allgemeinen Berggesetz von 1865 und wird auch heute noch im Bergbau verwendet.… … Deutsch Wikipedia
Mutung — (v. altdeutsch. muten, »um etwas nachsuchen«), im Lehnswesen das Gesuch des Vasallen um Lehnserneuerung (s. Lehnswesen, S. 337); im Bergrecht das Gesuch um Verleihung des Bergwerkseigentums. Während nach dem ältesten deutschen Bergrecht der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon